Richtlinien mit ILE- Vorrang (Quelle: SMUL)

In den genannten Förderrichtlinien werden Vorhaben, die gleichzeitig den Zielen regionaler integrierter Entwicklungsstrategien gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft "Integrierte Ländliche Entwicklung" in den jeweils geltenden Fassungen dienen, vorrangig gefördert.

RL des SMI:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung
(FR-Regio)

RL des SMWA:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA – Infra)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA) (RIGA)

RL des SMS:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe
(RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen
(FRL Hospiz)

RL des SMUL:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes
(Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2007)

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