Richtlinie und Antragsformulare veröffentlicht

Ab heute sind die bestätigte ILE-Richtlinie sowie die erforderlichen Antragsformulare (ganz unten!) für die Anträge beim ALE auf den Seiten des SMUL unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/foerderung/5_85.htm
veröffentlicht.

Für die Maßnahmen nach Kapitel A 1.1.,C 1.1. bis C.1.4, E, F können zwar Förderanträge gestellt werden, eine Bewilligung dieser Maßnahmen kann derzeit jedoch noch nicht erfolgen. Für diese Maßnahmen können nach der bis zum 31.12.2008 gültigen Richtlinie des SMUL für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen (RL 53/2000) bewilligt werden, sofern eine Vorlage zur Endabrechnung bis 30.11.2008 sichergestellt ist.
Diese Anträge können sofort, ohne Beteiligung des Koordinierungskreises und direkt beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) beantragt werden.

Anträge zu investiven Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandtechnologien über den Fördergegenstand A 1.4. können derzeit noch nicht angenommen werden, da sich die Anforderungen an zuwendungsfähige Maßnahmen in diesem Bereich noch in der Abstimmung befinden.

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