Richtlinie und Antragsformulare veröffentlicht

Ab heute sind die bestätigte ILE-Richtlinie sowie die erforderlichen Antragsformulare (ganz unten!) für die Anträge beim ALE auf den Seiten des SMUL unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/foerderung/5_85.htm
veröffentlicht.

Für die Maßnahmen nach Kapitel A 1.1.,C 1.1. bis C.1.4, E, F können zwar Förderanträge gestellt werden, eine Bewilligung dieser Maßnahmen kann derzeit jedoch noch nicht erfolgen. Für diese Maßnahmen können nach der bis zum 31.12.2008 gültigen Richtlinie des SMUL für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen (RL 53/2000) bewilligt werden, sofern eine Vorlage zur Endabrechnung bis 30.11.2008 sichergestellt ist.
Diese Anträge können sofort, ohne Beteiligung des Koordinierungskreises und direkt beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) beantragt werden.

Anträge zu investiven Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandtechnologien über den Fördergegenstand A 1.4. können derzeit noch nicht angenommen werden, da sich die Anforderungen an zuwendungsfähige Maßnahmen in diesem Bereich noch in der Abstimmung befinden.

Neue Fassung der ILE-Richtlinie online


Auf den Seiten des SMUL ist unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/foerderung/5_85.htm
eine neue Fassung der ILE-Richtlinie abrufbar.

Sie wird aber immer noch als "Entwurf" bezeichnet, scheint also noch nicht endgültig bestätigt zu sein.

Auf einer anderen Seite, nämlich bei http://www.smul.sachsen.de/de/wu/laendlicher_raum/5_342.htm
erhält man eine Übersicht über die bestätigten Leader- und ILE-Gebiete.

Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ist Leader-Gebiet



Auf einer Ernennungsveranstaltung am Donnerstag, den 18.10.2007, in Lommatzsch hat der Zusammenschluss aus 16 Gemeinden und der Stadt Bautzen, der unter dem Namen "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" firmiert, den Status eines LEADER-Gebietes im ländlichen Raum erlangt.
Gemeinsam mit den Oberlausitzer Gebieten "Westlausitz" (um Bischofswerda) und "Zentrale Oberlausitz" (um Löbau) erhielt die zwischen Wittichenau und Weißenberg sowie Burkau und Bautzen gelegene "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" den Höchstförderstatus aus den Händen des SMUL, Herrn Prof. Dr. Roland Wöller.

Der Ernennung vorausgegangen war im 1. HJ 2007 ein Wettbewerb in dem sich 33 sächsische Gebiete mit sog. Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten beim SMUL beworben hatten. Die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft hat mit Ihren Entwicklungszielen für den Zeitraum 2007 - 2013 unter dem Motto "Tradition und Zukunft der zweisprachigen Lausitz" die Kommission überzeugt und kann sich nun über einen Förderbonus freuen, der bis zu 10% über den üblichen Fördersätzen im ländlichen Raum liegt.

Der Vereinsvorsitzende, Jörg Lesche, bedankt sich bei allen Akteuren im Gebiet, die zum Entstehen des Konzeptes beigetragen haben, bei den Gemeinden für die finanzielle Unterstützung und beim Planungsbüro Panse aus Bautzen für die Begleitung der Ideenfindungsprozesse und die Erstellung des Konzeptes.

Richtlinien mit ILE- Vorrang (Quelle: SMUL)

In den genannten Förderrichtlinien werden Vorhaben, die gleichzeitig den Zielen regionaler integrierter Entwicklungsstrategien gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft "Integrierte Ländliche Entwicklung" in den jeweils geltenden Fassungen dienen, vorrangig gefördert.

RL des SMI:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung
(FR-Regio)

RL des SMWA:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GA – Infra)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Mittelstandsförderung – Verbesserung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GA) (RIGA)

RL des SMS:

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe
(RL Gesundheitsvorsorge und Gesundheitshilfe)
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen
(FRL Hospiz)

RL des SMUL:
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und des präventiven Hochwasserschutzes
(Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz – RL GH/2007)