Konstituierende Sitzung des Koordinierungskreises

Am 7. Dezember 2007 hat sich der Koordinierungskreis auf seiner konstituierenden Sitzung zum ersten Mal zusammengefunden. Neben der Geschäftsordnung hat das Entscheidungsgremium für Förderanträge nach der Richtlinie ILE über die künftige Arbeitsweise diskutiert und die Termine für das 1. Quartal 2008 festgelegt.
Die Sitzungstermine stehen künftig immer auf dieser Seite bei "Termine".

Auf dieser Sitzung wurde noch kein regionales Votum zu Projektanträgen beschlossen.

Mitglieder im Koordinierungskreis sind je 7 Kommunen und 7 Vereine/Unternehmen aus dem Gebiet und weitere 8 Fachleute von überregional tätigen Kammern, Verbänden und Behörden.

Richtlinie ILE im Amtsblatt veröffentlicht

Am Donnerstag, dem 22. November 2007, erscheint die Ausgabe 47/2007 des Sächsischen Amtsblattes mit der Beilage Amtlicher Anzeiger. In dieser Ausgabe lesen Sie u.a.:
  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Integrierte Ländliche Entwicklung – RL ILE/2007)

"Übersicht über die Zuschusshöhe..." wieder online

Auf der ILE-Webseite des SMUL ist die "Übersicht über die Zuschusshöhe der einzelnen Fördergegenstände" aktualisiert abrufbar.

Unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/foerderung/download/RL_ILE-Foerdergegenstaende_02.11.07Leader.pdf
lässt sich die 10seitige Tabelle für Leader-Gebiete herunterladen.

Sie ersetzt zwar nicht das Studium der ILE-Richtlinie ist aber für den schnellen, übersichtlichen Blick, wer, was, wieviel gefördert bekommt ganz hilfreich.

Keine Mittel aus der RL 53/00

Das Neueste aus dem ALE:

"In der Richtlinie 53/00 sind alle verfügbaren Mittel gebunden. Es stehen keine freien Mittel zur Verfügung. Alle Anträge aus dem ILEK sind weiterhin auf die ILE Richtlinie zu beraten und vorzubereiten."

Richtlinie und Antragsformulare veröffentlicht

Ab heute sind die bestätigte ILE-Richtlinie sowie die erforderlichen Antragsformulare (ganz unten!) für die Anträge beim ALE auf den Seiten des SMUL unter http://www.smul.sachsen.de/de/wu/aktuell/foerderung/5_85.htm
veröffentlicht.

Für die Maßnahmen nach Kapitel A 1.1.,C 1.1. bis C.1.4, E, F können zwar Förderanträge gestellt werden, eine Bewilligung dieser Maßnahmen kann derzeit jedoch noch nicht erfolgen. Für diese Maßnahmen können nach der bis zum 31.12.2008 gültigen Richtlinie des SMUL für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes und der Dörfer im Freistaat Sachsen (RL 53/2000) bewilligt werden, sofern eine Vorlage zur Endabrechnung bis 30.11.2008 sichergestellt ist.
Diese Anträge können sofort, ohne Beteiligung des Koordinierungskreises und direkt beim Amt für ländliche Entwicklung (ALE) beantragt werden.

Anträge zu investiven Vorhaben zur Verbesserung der Versorgung mit Breitbandtechnologien über den Fördergegenstand A 1.4. können derzeit noch nicht angenommen werden, da sich die Anforderungen an zuwendungsfähige Maßnahmen in diesem Bereich noch in der Abstimmung befinden.